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Baby-Kino
seit2021 verboten

23.12.2020

Liebe Patientinnen, liebe werdende Eltern,

Die moderne 3D und 4D Sonographie bietet die Möglichkeit, eine detailgetreue und räumliche Darstellung Ihres Kindes, insbesondere des Gesichts und der Körperoberfläche, aber auch einzelne Organe (z.B. Gehirn, Herz) genauer zu untersuchen. Diese Untersuchung wurde in vielen Praxen als Möglichkeit des Baby-Kinos angeboten. Seit 2021 ist dies nicht mehr möglich.

Grund für das Verbot des 3D und 4D Ultraschalls in der Schwangerschaft ist die Strahlenschutzverordnung, die diese Untersuchungen seit dem 01. Januar 2021 verbietet. Die Anwendung von Ultraschallgeräten, die nicht aus medizinischen Gründen von den werdenden Eltern nachgefragt werden, ist danach untersagt.

Sämtliche in unserer Praxis durchgeführten Ultraschalluntersuchungen sind von diesem Verbot nicht betroffen, da 3D und 4D Ultraschalluntersuchungen nur bei speziellen medizinischen Fragestellungen zum Einsatz kommen.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Praxis Dr. Willruth

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