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NIPT seit Juli in ausgewählten
Situationen Kassenleistung

27.07.2022

Liebe Patientinnen,

seit Anfang Juli 2022 ist der Bluttest für Schwangere (nicht-invasiver Pränataltest, NIPT) auf eine potentielle Chromosomenzahl-Störung (Trisomie 13, 18 oder 21) in ausgewählten Situationen Kassenleistung. Die Krankenkasse zahlt den Test bei Hinweisen auf eine Trisomie, etwa ­einem auffälligen Ultra­schall, oder wenn „eine Frau gemeinsam mit ­ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist“, heißt es in der Versicherteninformation.

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) empfiehlt, Schwangere erst ab der vollendeten 12. Schwangerschaftswoche mittels NIPT zu testen, nachdem ein Ultraschall im Sinne eines frühen Fehlbildungsausschlusses und eine qualifizierte, ärztliche Beratung durchgeführt wurde. Auch sollten werdende Eltern dafür sensibilisiert werden, dass das Risiko für eine Trisomie wesentlich geringer ist als für Schwangerschaftsrisiken (z. B. „Schwangerschaftsvergiftung“). Darüber hinaus weisen die Chromosomen in der Mehrzahl der Fälle von angeborenen Erkrankungen keine Auffälligkeiten auf, sodass diese durch den NIPT auch nicht erkannt werden können.