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Neuerung in der
Krebsvorsorge35+

04.11.2020

Liebe Patientinnen,

Seit Anfang 2020 gibt es bei Frauen ab dem 35. Lebensjahr eine Änderung in der Krebsvorsorge. Nur noch alle 3 Jahre erfolgt eine Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich vom Gebärmutterhals (sogenannter PAP-Abstrich) und einem HPV-Test (Test auf genitale Infektion mit Humanen Papillomviren). Auch die Kosten des Abstrichs werden daher von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur noch alle drei Jahre übernommen. Für Patientinnen, bei denen die Gebärmutter entfernt wurde, wird ungeachtet des Alters, der Abstrich nicht mehr von den GKV übernommen.

Sollten Sie dies wünschen, führen wir gerne weiterhin wie gewohnt einen zytologischen Abstrich bei der Vorsorge als Privatleistung durch. Empfohlen wird dieser Abstrich ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich.

Andere Krebsvorsorgeuntersuchungen wie das Abtasten der Brust sowie die Untersuchung auf dem gynäkologischen Stuhl ohne Krebsabstrich werden weiterhin jährlich durch die GKV abgedeckt. Sollten Sie weiterhin Interesse an einem jährlichen Krebsabstrichs haben, bieten wir Ihnen diese wichtige Untersuchung selbstverständlich als Privatleistung weiterhin an.

Ausführliche Informationen zu den Neuerungen der Krebsvorsorge erhalten Sie auf der >>Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Gern beraten wir Sie auch persönlich zu allen Fragen rund um Ihre jährliche Vorsorgeuntersuchung. Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Praxis Dr. Willruth